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AGBs

Geschäftsbedingungenfür die Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker

1. Geltungsbereich

1.1 Der Auftragnehmer arbeitet ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen.

2. Kostenvoranschläge

2.1 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Das Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Basis des Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt wird.


2.2 Alle technischen Unterlagen, einschließlich Leistungsverzeichnisse, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht anderweitig verwendet werden.

3. Angebote

3.1 Angebote werden nur schriftlich oder per Fax erteilt.
3.2 Die Annahme eines Angebots ist nur für die gesamte angebotene Leistung möglich.

4. Bestellungen & Auftragsbestätigungen

4.1 Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers bedürfen – sofern kein verbindliches Angebot des Auftragnehmers zugrunde liegt – der schriftlichen Auftragsbestätigung.

5. Preise

5.1 Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung Lohn- oder Materialkosten (z. B. durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag oder Weltmarktpreise), erhöhen oder vermindern sich die Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Ausführung liegen weniger als zwei Monate.

6. Leistungsänderungen & Zusatzleistungen

6.1 Für zusätzliche oder geänderte Leistungen besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
6.2 Geringfügige, zumutbare technische Änderungen bleiben vorbehalten.

7. Leistungsausführung

7.1 Ausführungspflicht besteht erst, wenn alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
7.2 Notwendige Bewilligungen (z. B. Behörden, Versorgungsunternehmen) sind vom Auftraggeber einzuholen; Meldungen kann der Auftragnehmer auf dessen Kosten vornehmen.
7.3 Geeignete Lagerräume sowie benötigte Energie- und Wassermengen sind vom Auftraggeber kostenlos bereitzustellen.
7.4 Dringende Ausführung oder kurzfristige Änderungen verursachen Mehrkosten (z. B. Überstundenzuschläge, Materialbeschaffung).
7.5 Der Auftraggeber ermöglicht Anlieferung und bestätigt die Übernahme aller gelieferten Materialien.

8. Leistungsfristen & Termine

8.1 Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich zugesagt.
8.2 Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verschieben zugesagte Termine entsprechend; entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
8.3 Bei fortbestehender Verzögerung kann der Auftragnehmer über bereits beschaffte Materialien verfügen; Fristen verlängern sich um die Wiederbeschaffungszeit.

9. Verrechnung

9.1 Rohrleitungen werden im Außenbogen gemessen; Formstücke und Armaturen im Rohrausmaß, jedoch separat verrechnet. Isolierungen und Korrosionsschutz werden nach den Außenmaßen berechnet. Unterbrechungen bis 1 m bleiben unberücksichtigt.

10. Beigestellte Waren

10.1 Bei vom Auftraggeber beigestellten Materialien kann ein prozentualer Aufschlag auf den üblichen Verkaufspreis verrechnet werden.
10.2 Für beigestellte Waren besteht keine Gewährleistung.

11. Zahlung

11.1 Teilzahlungen können nach Fortschritt der Arbeiten verlangt werden.
11.2 Bei Verzögerungen dürfen Teilrechnungen gelegt werden.
11.3 Bei bekannt werdender Zahlungsunfähigkeit kann der Auftragnehmer Sicherheiten verlangen oder alle Leistungen sofort abrechnen.
11.4 Aufrechnungen sind ausgeschlossen, außer bei rechtlich festgestellten oder anerkannten Gegenforderungen.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Gelieferte und montierte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
12.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Waren zu demontieren oder zurückzunehmen.

13. Leistungsumfang

13.1 Schäden an vorhandenen Leitungen, Armaturen, Geräten oder Mauerwerk, die auf nicht erkennbare Gegebenheiten zurückgehen, trägt der Auftraggeber.
13.2 Verschleißmaterialien haben nur die dem Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

14. Gewährleistung

14.1 Die Gewährleistung beginnt mit Übergabe oder Rechnungslegung, spätestens mit erster Nutzung.

15. Schadenersatz

15.1 Haftung besteht nur für verschuldete Schäden an bearbeiteten Gegenständen.
15.2 Zunächst besteht Anspruch auf Verbesserung oder Austausch; Geldersatz nur bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand.
15.3 Weitere Ansprüche – außer bei Personenschäden oder grobem Verschulden – sind ausgeschlossen.
15.4 Ansprüche aus der Produkthaftung bleiben unberührt.

16. Produkthaftung

16.1 Die gelieferte Leistung bietet jene Sicherheit, die aufgrund Vorschriften, Bedienungsanleitungen und Wartungshinweise erwartet werden kann.

17. Erfüllungsort

17.1 Erfüllungsort ist Maishofen.

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